Nimmt Angela Merkel Michael Brand mit nach China?

Frankfurt am Main (12. Mai 2016) – Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, „Rückgrat gegenüber der Volksrepublik China zu zeigen“.

Am 11. Mai hat die Volksrepublik China dem Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses Michael Brand (CDU) die Einreise nach China und Tibet verweigert, weil er die dortigen Menschenrechtsverletzungen kritisiert. Die IGFM fordert „eine klare Reaktion auf diese Brüskierung von Deutschlands Menschenrechtspolitik“. Merkel solle darauf bestehen Brand auf ihrer eigenen China-Reise am 13. Juni mitzunehmen. Falls die chinesische Regierung dies verweigert, solle die Kanzlerin die Regierungskonsultationen in Peking absagen, so die IGFM.

Brand – bereits seit seiner Studentenzeit ausgewiesener Menschenrechtler – wollte im Mai mit einer Delegation das von der Volksrepublik China annektierte Tibet besuchen. Zuvor hatte der chinesische Botschafter versucht, „massiven Druck“ auf ihn auszuüben, damit er Texte zu Tibet von seiner Internetseite lösche.

„Die Arroganz in der die Machthaber in Peking darüber befinden, Abgeordnete, die zu Menschenrechtsverletzungen nicht schweigen, mit Einreiseverbot zu bestrafen, ist schockierend. Doch jeder demokratische Politiker weiß, dass China im weltweiten Maßstab qualitativ und quantitativ der Menschenrechtsverletzer Nr. 1 ist. China ist Weltmeister in den Disziplinen willkürliche Lagerhaft, Zensur, Überwachung, Unterdrückung von Gewerkschaften und Folter“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Hintergrund Tibet

Am 7. Oktober 1950 marschierte Chinas „Volksbefreiungsarmee“ in den Nachbarstaat Tibet ein und setzte bis 1959 schrittweise die Souveränität Tibets außer Kraft. Im März 1959 schlugen Maos Truppen Proteste der Tibeter blutig nieder, nachdem diese gegen die chinesische Gewaltherrschaft und den Verlust ihrer Souveränität demonstriert hatten. Nach Ende der Militäraktion waren schätzungsweise 80.000 Tote auf tibetischer Seite zu beklagen. Es folgten Jahrzehnte des Terrors, der bis heute anhält. Während der Kulturrevolution von 1966 bis etwa 1976 litt Tibet besonders hart: Bis zu 90 Prozent aller religiösen Einrichtungen wurden zerstört, sehr viele tibetische Mönche hingerichtet oder misshandelt.

Polizei kann Bürger „administrativ“ zu Arbeitssklaven machen

Trotz einiger „kosmetischer“ Änderungen können Polizeidienststellen nach Angaben der IGFM ohne Richter und Anwälte Bürger der Volksrepublik China „administrativ“ für bis zu vier Jahre in Zwangsarbeitslager einweisen – ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren und ohne eine Möglichkeit zur Verteidigung oder Berufung.

Anders als es die chinesische Regierung darstellt sind nicht nur Kriminelle und Drogenabhängige Opfer des Lagersystems, sondern auch solche, die aus politischen Gründen in Haft genommen wurden. Dazu gehören nach Angaben der IGFM z. B. Angehörige von unterdrückten Minderheiten wie Tibetern und Uiguren, Anhänger von religiösen Gruppen wie der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong oder Mitglieder einiger evangelischer Hausgemeinden, Gewerkschaftsaktivisten, Chinesen, die Petitionen einreichen, Bürgerrechtler und Aktivisten der chinesischen Demokratiebewegung, so die IGFM.

Weitere Informationen zu China: www.menschenrechte.de/china

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